Schul- und Geschäftsordnung

Schul- und Geschäftsordnung

Die Musikschule will Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine vielseitige musikalische Bildung vermitteln, die Fertigkeiten im selbständigen Musizieren entwickeln und die gemeinsame Ausübung in der Musik fördern.

Der Unterricht findet in den Räumen der MUSIKSCHULE Schlierach-Leitzachtal in Hausham und Miesbach statt. Weitere Unterrichtsorte sind Elbach, Fischbachau, Neuhaus und die Räume der Kindergärten.

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Ferien- und Feiertagsordnung richtet sich nach den allgemein bildenden Schulen geltenden Bestimmungen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Eine Schulstunde dauert 30-45 Minuten. Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Der Unterricht wird als Gruppen- und Einzelunterricht erteilt.


Wünsche der Eltern und Schüler werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Über die endgültige Einteilung entscheidet die Schulleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns Gruppenänderungen während des laufenden Schuljahres sowohl aus pädagogischen wie aus organisatorischen Gründen grundsätzlich vorbehalten müssen, verbunden mit einer eventuellen Änderung der Unterrichtsgebühr.

Die Schüler sind zum regelmäßigen Besuch der Unterrichtsstunden anzuhalten. Nichtbesuch befreit nicht von der Zahlungspflicht. Bei Verhinderung oder Erkrankung ist der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter verpflichtet, die Geschäftsstelle der Musikschule rechtzeitig zu benachrichtigen. Für selbstverschuldete versäumte Unterrichtsstunden kann grundsätzlich kein Ersatz geleistet werden.


Bei Erkrankung des Schülers von drei und mehr Unterrichtsstunden hintereinander (lt. ärztl. Attest) wird die entsprechende Unterrichtsgebühr am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag erstattet.

Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung einer Lehrkraft ausfallen, sind bis zu 3 Stunden im Schuljahr gebührenpflichtig. Für darüber hinaus ausgefallenen Unterricht wird Ersatz geleistet. Bei Unterrichtsausfall infolge höherer Gewalt oder sonstiger von der Musikschule nicht zu vertretender Umstände besteht kein Anspruch auf Nacherteilung des Unterrichts oder Gebührenerstattung. Im Rahmen des Möglichen werden aber Nachholstunden bzw. Onlineunterricht angeboten.


Zum Ende des Schuljahres erlischt der mit der Musikschule geschlossene Unterrichtsvertrag. Abmeldungen während des laufenden Schuljahres sind nur in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag z.B. bei Umzug (mit Abmeldebescheinigung der Gemeinde) oder längerer Krankheit (mit ärztl. Attest) möglich. Diese Ausnahmeregelung gilt nur bis Ende April. Der Unterrichtsvertrag gilt jeweils für die Dauer eines Schuljahres (vom 1. September bis 31. August).


Die Anmeldung verpflichtet zum Musikbesuch und zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren für das ganze Schuljahr. Für die Zahlung der Gebühren haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die im 2-monatigem Rhythmus zum Monatsanfang per Lastschriftverfahren eingezogen werden.


Wir bitten Sie auf Ihre Garderobe zu achten, da die Musikschule dafür keine Haftung übernehmen kann.

Geschäftsordnung herunterladen Geschäftsordnung gültig ab 01. September 2022
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